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   SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11 WA   

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SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11 WA (https://dejure.org/2013,80198)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 03.03.2013 - S 42 R 1993/11 WA (https://dejure.org/2013,80198)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 03. März 2013 - S 42 R 1993/11 WA (https://dejure.org/2013,80198)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 36/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11
    Der 13. Senat des BSG hat sich daraufhin mit Entscheidungen vom 20.07.2011 (B 13 R 36/10 R; B 13 R 39/10 R; B 13 R 40/10 R; B 13 R 41/10 R; B 13 R 49/10 R) der Auffassung des BVerfG angeschlossen.

    Maßgebend dafür, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist die materielle Rechtslage, wie sie sich zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Überprüfungsentscheidung ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 05.10.2005, B 5 RJ 57/03 R, juris Rn. 14; Urteil vom 20.07.2011, B 13 R 36/10 R, juris Rn. 17).

    Der Kläger kann sich nicht auf § 300 Abs. 2 SGB VI berufen (vgl. BSG, Urteil vom 20.07.2011 - B 13 R 36/10 R, juris Rn.21), wonach u.a. durch Neuregelungen innerhalb des SGB VI ersetzte Vorschriften auch nach dem Zeitpunkt ihrer Aufhebung noch auf den bis dahin bestehenden Anspruch anzuwenden sind, wenn der Anspruch bis zum Ablauf von drei Monaten nach der Aufhebung geltend gemacht worden ist.

    Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger aber noch keinen Anspruch auf Witwerrente, weil dieser erst mit dem Zuzug im Dezember 1998 entstanden ist (BSG v. 20.07.2011, a.a.O).

    Durch die Zuerkennung der Witwerrente wurde der Kläger somit nur zum Inhaber eines "leeren Rechts" (vgl. BSG v. 20.07.2011, a.a.O juris Rn. 19).

    Auf die entsprechenden Ausführungen in der Entscheidung des BVerfG und die nachfolgenden Entscheidungen des BSG (insbes. Urteil v. 20.07.2011 - B 13 R 36/10 R), die der Senat teilt, wird Bezug genommen.

    Ohne Berücksichtigung von anrechenbaren Zeiten nach dem FRG ergäbe sich im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung der Ersatzzeiten als beitragsfreie Zeiten (§ 54 Abs. 4 iVm § 71 Abs. 1 SGB VI) ein Gesamtleistungswert von Null und somit auch 0 EP für die ggf. vorliegende Ersatzzeit mit der Folge, dass allein aus den Ersatzzeiten des Klägers kein Zahlungsanspruch resultieren kann (vgl. BSG, Urteil vom 20.07.2011, a.a.O., juris Rn. 27).".

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R

    Fremdrentenrecht - Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte bei Zusammentreffen von

    Auszug aus SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11
    Maßgebend dafür, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist die materielle Rechtslage, wie sie sich zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Überprüfungsentscheidung ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 05.10.2005, B 5 RJ 57/03 R, juris Rn. 14; Urteil vom 20.07.2011, B 13 R 36/10 R, juris Rn. 17).

    kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, bei der der maßgebliche Zeitpunkt für die Frage, nach welchem Recht die Begründetheit des Anspruchs zu prüfen ist, grundsätzlich die letzte mündliche Verhandlung ist (vgl. BSG v. 05.10.2005, a.a.O., juris Rn. 14).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11
    Auch die Regelung selbst steht im Einklang mit dem Grundgesetz (vgl. BVerfGE 126, 369 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 8 RJ 68/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11
    Dies ist in dem (durch Klagerücknahme inzwischen wirkungslos gewordenen) Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 13.10.2004 - L 8 RJ 68/03, auf das sich der Kläger beruft, nicht berücksichtigt worden.
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Auszug aus SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11
    Nachdem § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG durch das RVNG vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1791) rückwirkend zum 07.05.1996 dahingehend geändert wurde, dass für anrechenbare Zeiten nach dem FRG "für Renten aus eigener Versicherung und wegen Todes eines Berechtigten" insgesamt 25 Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden, legte der 13. Senat des BSG mit mehreren Vorlagenbeschlüssen vom 29.08.2006 (u.a. B 13 RJ 8/05 R) dem BVerfG die Frage vor, ob diese Neuregelung gegen das Grundgesetz verstoße.
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung

    Auszug aus SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11
    Im Gegensatz hierzu entschied der 4. Senat des BSG mit Urteil vom 30.08.2001 (BSGE 88, 288), dass es einer Rechtsgrundlage entbehre, Berechtigte mit Ansprüchen auf Hinterbliebenenrente aus FRG-Zeiten anders zu behandeln als Berechtigte mit Ansprüchen auf Hinterbliebenenrente aus anderen Zeiten.
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 44/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit

    Auszug aus SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11
    Die Berechtigung hierzu ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 30.08.2001 (B 4 RA118/00 R) und vom 11.03.2004 (B 13 RJ 44/03 R; B 13 RJ 52/03 R; B 13RJ 53/03 R; B 13 RJ 56/03 R), nach der § 22b FRG nur anwendbar sei, wenn es sich um die Festsetzung eigener Rentenansprüche des Berechtigten handele.
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 40/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11
    Der 13. Senat des BSG hat sich daraufhin mit Entscheidungen vom 20.07.2011 (B 13 R 36/10 R; B 13 R 39/10 R; B 13 R 40/10 R; B 13 R 41/10 R; B 13 R 49/10 R) der Auffassung des BVerfG angeschlossen.
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 41/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11
    Der 13. Senat des BSG hat sich daraufhin mit Entscheidungen vom 20.07.2011 (B 13 R 36/10 R; B 13 R 39/10 R; B 13 R 40/10 R; B 13 R 41/10 R; B 13 R 49/10 R) der Auffassung des BVerfG angeschlossen.
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 39/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus SG Magdeburg, 03.03.2013 - S 42 R 1993/11
    Der 13. Senat des BSG hat sich daraufhin mit Entscheidungen vom 20.07.2011 (B 13 R 36/10 R; B 13 R 39/10 R; B 13 R 40/10 R; B 13 R 41/10 R; B 13 R 49/10 R) der Auffassung des BVerfG angeschlossen.
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 49/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R

    Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit eigener Rente im Fremdrentenrecht,

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 52/03 R

    Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit eigener Rente im Fremdrentenrecht,

  • LSG Bayern, 31.01.2012 - L 13 R 614/11

    Zahlung einer Witwerrente nach dem Fremdrentengesetz

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